Soforthilfe Corona - Wie Du Dein Unternehmen vor der Pleite schützt

American Supps Deutschland GmbH
News / Kommentar 1

SOFORTHILFE CORONA

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Antragsberechtigte für die Soforthilfe Corona

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Höhe der Soforthilfe Corona

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Antragsformular für die Soforthilfe Corona

Der FörderantragPDF (1,44 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München (= Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar.

Verfahren

Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und

entweder

als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden
oder

per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.
Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde, in deren Bezirk die Betriebstätte bzw. Arbeitsstätte des Antragstellers liegt. Liegt die Betriebs-/Arbeitsstätte im Stadtgebiet München ist Bewilligungsbehörde die Stadt München.

Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die für den Antragsteller örtlich zuständige Vollzugsbehörde.

Gebiet München
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mailwirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

Gebiet Oberbayern
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mailsoforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

Gebiet Niederbayern
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel: 0871 808-2022
E-Mailsoforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de

Gebiet Oberpfalz
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel: 0941 5680-1141
E-MailCorona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen@reg-opf.bayern.de
Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de

Gebiet Oberfranken
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Tel: 0921 604-0
E-Mailsachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de

Gebiet Mittelfranken
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel: 0981 53-1320
E-Mailsoforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de
Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Gebiet Unterfranken
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-1273
E-Mailsoforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de

Gebiet Schwaben
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-2428
E-Mailsoforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de


Kommentare (1)
Einträge insgesamt: 1

Günther, 14.01.21 10:42

Haha dass ich nicht lache ich warte noch immer auf meine Corona Soforthilfe

Magazin